Bürgerkulturstiftung Schwalbach
Von Bürgern für Bürger

Unsere Stiftung braucht Ihre Unterstützung!

Wenn Sie uns unterstützen wollen, sind folgende Informationen für Sie wichtig:
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden.

  • Zuwendungen bis einschließlich 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen.
  • Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 €, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.
  • Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet.
  • Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % direkt für die Zwecke der Stiftung verwandt.
  • Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Bitte geben Sie ab einem Betrag von 300 € im Verwendungszweck außerdem Ihre vollständige Adresse ein, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung übermitteln können. Geben Sie an, wie Ihre Unterstützung behandelt werden soll, oder lassen Sie die Angabe offen.

Vermächtnis/Nachlass: Gerne steht Ihnen hierfür die Taunus Sparkasse für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.

Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Die Bürgerkulturstiftung wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung in der unselbstständigen
Stiftung Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

Bankverbindung:
Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse
IBAN: DE70 5125 0000 0001 0008 88
BIC: HELADEF1TSK
Verwendungszweck: Bürgerkulturstiftung Schwalbach

Sie können aber auch direkt online spenden. Besuchen Sie dazu unsere Webseite bei der Stiftergemeinschaft der Taunussparkasse. Klicken Sie hier!